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   BVerwG, 30.09.2010 - 8 B 15.10   

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BVerwG, 30.09.2010 - 8 B 15.10 (https://dejure.org/2010,12999)
BVerwG, Entscheidung vom 30.09.2010 - 8 B 15.10 (https://dejure.org/2010,12999)
BVerwG, Entscheidung vom 30. September 2010 - 8 B 15.10 (https://dejure.org/2010,12999)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 86 Abs 1 VwGO
    Verwertung von Sachverständigengutachten aus dem Verwaltungsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit eines Unterlassens der Anforderung eines Gutachtens über mögliche Auswirkungen einer Polymorbidität auf die Berufsfähigkeit eines Arztes mit dem Amtsermittlungsgrundsatz

  • rewis.io

    Verwertung von Sachverständigengutachten aus dem Verwaltungsverfahren

  • ra.de
  • rewis.io

    Verwertung von Sachverständigengutachten aus dem Verwaltungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 86 Abs. 1
    Vereinbarkeit eines Unterlassens der Anforderung eines Gutachtens über mögliche Auswirkungen einer Polymorbidität auf die Berufsfähigkeit eines Arztes mit dem Amtsermittlungsgrundsatz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Verfahrensmangel; Darlegungserfordernis;

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2010 - 8 B 15.10
    Erfordert die Tatsachenfeststellung besondere Sachkunde, darf ohne Zuziehung von Sachverständigen nur entschieden werden, wenn das Gericht nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen selbst über die nötige Sachkunde verfügt und dies für die Beteiligten nachvollziehbar darlegt (vgl. Beschlüsse vom 28. August 1995 - BVerwG 3 B 5.95 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 270 S. 16 und vom 13. Januar 2009 - BVerwG 9 B 64.08 - Buchholz a.a.O. Nr. 372 Rn. 6).
  • BVerwG, 04.12.1991 - 2 B 135.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2010 - 8 B 15.10
    In diesem Fall ist es zum Einholen eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens nur verpflichtet, wenn die vorgelegten Gutachten an offen erkennbaren Mängeln oder unlösbaren Widersprüchen leiden, wenn sie von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Gutachters besteht (Beschlüsse vom 4. Dezember 1991 - BVerwG 2 B 135.91 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 238 S. 67 und vom 7. Juni 1995 - BVerwG 5 B 141.94 - Buchholz a.a.O. Nr. 268 S. 14).
  • BVerwG, 07.06.1995 - 5 B 141.94

    Nichtzulassung der Revision mangels Versäumung einer Frist für die Begründung

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2010 - 8 B 15.10
    In diesem Fall ist es zum Einholen eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens nur verpflichtet, wenn die vorgelegten Gutachten an offen erkennbaren Mängeln oder unlösbaren Widersprüchen leiden, wenn sie von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Gutachters besteht (Beschlüsse vom 4. Dezember 1991 - BVerwG 2 B 135.91 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 238 S. 67 und vom 7. Juni 1995 - BVerwG 5 B 141.94 - Buchholz a.a.O. Nr. 268 S. 14).
  • BVerwG, 28.08.1995 - 3 B 5.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Ablehnung eines Beweisantrags wegen eigener Sachkunde des

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2010 - 8 B 15.10
    Erfordert die Tatsachenfeststellung besondere Sachkunde, darf ohne Zuziehung von Sachverständigen nur entschieden werden, wenn das Gericht nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen selbst über die nötige Sachkunde verfügt und dies für die Beteiligten nachvollziehbar darlegt (vgl. Beschlüsse vom 28. August 1995 - BVerwG 3 B 5.95 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 270 S. 16 und vom 13. Januar 2009 - BVerwG 9 B 64.08 - Buchholz a.a.O. Nr. 372 Rn. 6).
  • VGH Bayern, 20.04.2016 - 15 ZB 14.2686

    Darlegungserfordernis beim Antrag auf Zulassung der Berufung

    Das Verwaltungsgericht hat vielmehr von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich die erforderliche Sachkunde hinsichtlich der entscheidungserheblichen Tatsachen einerseits durch die Verwertung von im Verwaltungsverfahren eingeholten bzw. von den Beteiligten vorgelegten Sachverständigengutachten bzw. sachverständigen Äußerungen im Wege des Urkundsbeweises (vgl. BVerwG, B. v. 30.9.2010 - 8 B 15.10 - juris Rn. 4; BayVGH, B. v. 13.1.2016 - 22 ZB 15.1506 - juris Rn. 14 m. w. N.) und über die in den mündlichen Verhandlungen vernommenen sachverständigen Zeugen zu verschaffen.

    Diesbezügliche Rechtsfehler - etwa die Unverwertbarkeit eines existenten Gutachtens, weil dieses unvollständig, widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht überzeugend ist, weil es auf unzutreffenden tatsächlichen Annahmen beruht, weil Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Sachverständigen bestehen, weil ein anderer Sachverständiger über neuere oder überlegene Forschungsmittel verfügt oder weil ... Erkenntnisse, die in dem vorliegenden Gutachten ihren Niederschlag gefunden haben, durch substanziierte Einwände eines Beteiligten oder durch die übrige Ermittlungstätigkeit des Gerichts ernsthaft in Frage gestellt ("erschüttert") scheinen - hat die Klägerin nicht dargelegt (vgl. BVerwG, U. v. 29.8.2007 - 4 C 2.07 - BVerwGE 129, 209 ff. = juris Rn. 33; B. v. 30.9.2010 a. a. O.; B. v. 28.3.2013 - 4 B 15.12 - juris Rn. 19; BayVGH, B. v. 29.9.2014 - 15 ZB 13.568 - juris Rn. 12; B. v. 10.3.2015 - 15 ZB 13.2234 - juris Rn. 29; B. v. 13.1.2016 - 22 ZB 15.1506 - juris Rn. 14).

  • VGH Bayern, 09.02.2024 - 21 ZB 19.1734

    Ingenieurversorgung, erfolgloser Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung,

    2.1.2 Der Kläger, den gem. § 27 Abs. 4 Satz 1 der Satzung der Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung vom 18. Januar 1995 (Bayerischer Staatsanzeiger Nr. 4) in der hier maßgeblichen Fassung der 15. Änderungssatzung vom 1. Dezember 2017 (Bayerischer Staatsanzeiger Nr. 49) (im Folgenden: Satzung) die materielle Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit trifft, hat nicht hinreichend dargelegt, dass die von Frau Dr. ... erstellten gutachterlichen Äußerungen an offen erkennbaren Mängeln oder unlösbaren Widersprüchen leiden, von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder dass Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit der Gutachterin besteht (vgl. BVerwG, B.v. 30.9.2010 - 8 B 15/10 - juris Rn. 4).

    In diesem Fall ist es zur Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens nur verpflichtet, wenn das vorgelegte Gutachten an offen erkennbaren Mängeln oder unlösbaren Widersprüchen leidet, wenn es von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgeht oder wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Gutachters besteht (st. Rspr. des BVerwG vgl. z.B. B.v. 4.12.1991 - 2 B 135.91 - juris Rn. 2; B.v. 30.9.2010 - 8 B 15/10 - juris Rn. 4).

  • VGH Bayern, 23.01.2018 - 15 CS 17.2575

    Erfolgloser Eilantrag eines Nachbarn gegen ein - wohl rechtswidriges -

    Sogar in einem verwaltungsgerichtlichen Klage- / Hauptsacheverfahren kann seitens des Gerichts grundsätzlich von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, sich die erforderliche Sachkunde zu entscheidungserheblichen Tatsachen und Fachfragen durch die Verwertung von im Verwaltungsverfahren eingeholten bzw. von den Beteiligten vorgelegten sachverständigen Äußerungen im Wege des Urkundsbeweises zu verschaffen (vgl. BVerwG, B.v. 30.9.2010 - 8 B 15.10 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 13.1.2016 - 22 ZB 15.1506 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 13.10.2015 - 22 ZB 15.1186

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von vier Windkraftanlagen

    Das Verwaltungsgericht hat mithin von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich die erforderliche Sachkunde hinsichtlich einer entscheidungserheblichen Tatsache durch die Verwertung von im Verwaltungsverfahren eingeholten und von einem Beteiligten vorgelegten Sachverständigengutachten im Wege des Urkundsbeweises zu verschaffen (vgl. zu dieser Befugnis z.B. BVerwG, B.v. 30.9.2010 - 8 B 15.10 - juris Rn. 4).

    In diesem Fall ist ein Gericht zur Beauftragung eines eigenen Sachverständigen nur verpflichtet, wenn die vorgelegten Gutachten an offen erkennbaren Mängeln oder unlösbaren Widersprüchen leiden, sie von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Gutachters bestehen (BVerwG, B.v. 4.12.1991 - 2 B 135.91 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 238; B.v. 7.6.1995 - 5 B 141.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 268; B.v. 30.9.2010 - 8 B 15.10 - juris Rn. 4).

  • VG Berlin, 26.10.2023 - 19 K 422.19
    Liegen (Privat-)Gutachten aus dem Verwaltungsverfahren vor, ist das Gericht zur Einholung eines "neutralen" gerichtlichen Sachverständigengutachtens nur verpflichtet, wenn die vorgelegten Gutachten an offen erkennbaren Mängeln oder unlösbaren Widersprüchen leiden, wenn sie von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Gutachters besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. September 2010 - BVerwG 8 B 15/10 - juris Rn. 4; vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 13. Januar 2016 - 22 ZB 15.1506 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 21.08.2018 - 15 ZB 17.1890

    Zur Zumutbarkeit einer Geruchsbelastung durch den Neubau eines Schweinestalles in

    Ein Verwaltungsgericht kann grundsätzlich von der Möglichkeit Gebrauch machen, sich die erforderliche Sachkunde zu entscheidungserheblichen Tatsachen und Fachfragen durch die Verwertung von im Verwaltungsverfahren eingeholten bzw. von den Beteiligten vorgelegten sachverständigen Äußerungen im Wege des Urkundsbeweises zu verschaffen (vgl. BVerwG, B.v. 30.9.2010 - 8 B 15.10 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 13.1.2016 - 22 ZB 15.1506 - ZUR 2016, 310 = juris Rn. 14 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 14.09.2015 - 22 ZB 15.1028

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von vier Windkraftanlagen

    Das Verwaltungsgericht hat mithin von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich die erforderliche Sachkunde hinsichtlich einer entscheidungserheblichen Tatsache durch die Verwertung von im Verwaltungsverfahren eingeholten und von einem Beteiligten vorgelegten Sachverständigengutachten im Wege des Urkundsbeweises zu verschaffen (vgl. zu dieser Befugnis z.B. BVerwG, B.v. 30.9.2010 - 8 B 15.10 - juris Rn. 4).

    In diesem Fall ist ein Gericht zur Beauftragung eines eigenen Sachverständigen nur verpflichtet, wenn die vorgelegten Gutachten an offen erkennbaren Mängeln oder unlösbaren Widersprüchen leiden, sie von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Gutachters bestehen (BVerwG, B.v. 4.12.1991 - 2 B 135.91 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 238; B.v. 7.6.1995 - 5 B 141.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 268; B.v. 30.9.2010 - 8 B 15.10 - juris Rn. 4).

  • VG Oldenburg, 07.08.2017 - 5 A 726/15

    Befahrensregelung; Drachensportverbot; Gesetzgebungskompetenz; Kitesurfen;

    Ein Mangel in diesem Sinne liegt unter anderem vor, wenn die vorgelegten Gutachten im Hinblick auf die beweiserhebliche Frage unvollständig sind oder wenn ihre Ergebnisse durch neues beweiserhebliches Vorbringen eines Beteiligten ernsthaft erschüttert werden (BVerwG, Beschluss vom 30. September 2010 - 8 B 15.10 -, juris Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2019 - 9 S 2349/17

    Erkrankung eines Mitglieds des Rechtsanwaltsversorgungswerkes auf "nicht

    Dies ist im Allgemeinen der Fall, wenn das vorliegende Gutachten auch für den Nichtsachkundigen erkennbare Mängel aufweist, etwa nicht auf dem allgemein anerkannten Stand der Wissenschaft beruht, von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, unlösbare inhaltliche Widersprüche enthält oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde und/oder Unparteilichkeit des Gutachters gibt (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 29.02.2012 - 7 C 8.11 -, BVerwGE 142, 73; Beschlüsse vom 10.09.2010 - 8 B 15.10 -, und vom 30.08.1993 - 2 B 106.93 -, juris).
  • VGH Bayern, 09.08.2019 - 21 ZB 17.928

    Klage eines Arztes auf Gewährung von Berufsunfähigkeitsrente wegen des Vorliegens

    In diesem Sinne kann ein Sachverständigengutachten für die Überzeugungsbildung des Gerichts ungeeignet sein, wenn es grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, wenn es von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgeht oder wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Gutachters besteht (st. Rspr. des BVerwG, vgl. u.a. B.v. 30.9.2010 - 8 B 15/10 - juris Rn.4).
  • VG Stuttgart, 14.01.2021 - 4 K 6874/19

    Berufsunfähigkeit im Sinne der berufsständischen Pflichtversorgung - Verwertung

  • OVG Niedersachsen, 23.06.2022 - 5 LA 22/21

    Amtsermittlungsgrundsatz; Gutachten, behördliches; Sachverständigengutachten;

  • VGH Bayern, 13.01.2016 - 22 ZB 15.1506

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von vier Windkraftanlagen

  • VG Düsseldorf, 07.05.2012 - 23 K 2582/09

    Dienstunfall Unfallruhegehalt Dienstunfähigkeit Zurruhesetzung

  • VG Düsseldorf, 07.05.2012 - 23 K 2583/09

    Dienstunfall Unfallfolge Behandlungsmaßnahmen Behandlungskosten Kosten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2015 - 14 A 1888/15

    Verwertung eines in Auftrag gegebenen sprachanalytischen Gutachtens i.R.d.

  • VGH Bayern, 25.11.2015 - 22 ZB 15.2309

    Immissionsschutz, Windkraftanlage, Drittanfechtungsklage, Darlegungsgebot,

  • VG Augsburg, 29.08.2013 - Au 2 K 12.943

    Recht der Bundesbeamten; Anerkennung weiterer Folgen eines Dienstunfalls;

  • VG Münster, 03.02.2023 - 3 K 1463/21
  • VG Kassel, 08.03.2021 - 1 K 867/20

    Berücksichtigung einer analogen Abrechnung nach § 6 Abs 2 GOÄ im Rahmen der

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